Freitag, 29. Oktober 2010

Aus dem Ortschaftsrat....

Der Ortschaftsrat befasste sich am Mittwoch im Rathaus mit Problempflanzen, der Grabpflege und mit dem Verbrennen von Grünabfall.

Ortsvorsteher Hans Spachmann hatte von diesen "Neophyten" im Main-Tauber-Kreis Abbildungen mitgebracht und sagte, dass sie etwa ab dem Jahr 1950 als Zierpflanzen eingeführt wurden oder unabsichtlich mit Handelsgütern. Einige von ihnen verursachen durch ihre Austreibungsfähigkeit und Verdrängungskraft Probleme. So sei besonders der "Riesenbärenklau" gesundheitsschädlich und erreiche eine Höhe bis zu 3,5 Metern. Er stamme aus dem Kaukasus. Die "Kugeldistel" wurde im 19. Jahrhundert als Zierpflanze und Bienenfutterpflanze eingeführt. Sie kommt am Besenberg in Grünsfeld vor. Im Himalaya gedeiht das Indische Springkraut und ist eine beliebte Gartenpflanze.

Prächtig anzusehen sei, so Spachmann, die "Kanadische Goldrute" aus Nordamerika. Sie ist vor allem im Maintal verbreitet und verhindert das Gedeihen bodenständiger Pflanzen. Sie kommt sogar am Mainufer in Mondfeld vor. Jeder sollte im Rahmen seiner Möglichkeiten einen Beitrag zur Bekämpfung dieser sich stark verbreitenden Pflanzen leisten, forderte der Ortsvorsteher. Es genüge nicht, sie nur abzuschneiden, sondern sie müssten mit den Wurzeln entfernt werden.

Längere Diskussion
Eine längere Diskussion wurde um die Grabpflege geführt, zum zweiten Male bereits. Spachmann zitierte die Friedhofsordnung, die eingehalten werden müsse. Davon sei auch ein erstrebenswertes Erscheinungsbild des Friedhofs abhängig.

Probleme bereiteten oft aufgelassene Gräber oder jene, die wegen Wegzugs von Angehörigen nicht gepflegt werden. Im Paragraf 33 sei die Pflegedauer bis 25 Jahre gefordert. Danach müsse das Grab entsorgt werden. Es gehe nicht an, zum Beispiel den Grabstein einfach im Friedhofsbereich abzulegen. Gehölze über 1,10 Meter seien auf Gräbern nicht zulässig. Der Ortsvorsteher hatte an Säumige bereits Briefe geschrieben. Es wurde vorgeschlagen, sie lieber anzusprechen.

Bemängelt wurde, dass in der Friedhofsordnung nichts darüber stünde, wie ein Grab gepflegt werden soll. Allerdings müsse man jedem die Art der Pflege überlassen. Darüber war man sich einig. Spachmann beklagte, dass nicht selten privater Grünabfall auf dem Friedhofskompost lande.

Der Ortsvorsteher machte eindringlich darauf aufmerksam, dass das Verbrennen von Holzabfall innerhalb einer Bebauung verboten sei.

Laut Vorschrift müsse ein Abstand von 50 Metern eingehalten werden, zum Wald 100 Meter. Wer kleine Mengen von Abfallholz verbrennen wolle, müsse dies bei ihm melden. Er würde dies dann an die zuständige Stelle in Wertheim weiterleiten. wi

Fränkische Nachrichten
29. Oktober 2010

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